Baumfällung
Verkehrssicherheit, Baumaßnahmen, Ästhetik, akute Krankheiten, das sind nur einige zwingende Gründe für eine Baumfällung. Fest steht auch, dass man auf eigenem Grundstück mit Bäumen nicht alles machen darf, was man will. Wann aber ein Baum gefällt werden darf und wie man dies fachmännisch macht, erfahren Sie von uns im Vorfeld.
Genehmigungen für das Fällen von Bäumen sind in manchen Fällen ein muss.
Überall, wo Bäume wachsen, muss man bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beachten, damit sie keine Gefahr darstellen. Es gibt aber Situationen, wo nicht der Baumerhalt an erster Stelle steht, sondern andere Prioritäten. Wenn der Baum ein Bauvorhaben behindert, eine Wohnungsnutzung beeinträchtigt oder stark geschädigt bzw. tot ist und dadurch umzustürzen droht, darf er entfernt werden. Bei akuten Gefahren, z.B. durch Sturm darf der Baum bzw. die daraus resultierende Bedrohung sofort beseitigt werden. Das Kürzen bzw. Beseitigen von Ästen oder Zweigen ist ebenfalls genehmigungspflichtig, wenn sie bruchgefährdet sind oder das Betreten des Grundstücks behindern oder aber auch die Straßenbeleuchtung beschatten. Bevor Sie aber eine Genehmigung erhalten, wägt die zuständige Behörde die Bedeutung des Baumes für die Umgebung und seinen ökologischen Wert ab und trifft danach die endgültige Entscheidung.
Bevor ein Baum entfernt wird, vereinbaren wir mit unseren Kunden immer einen Termin vor Ort, um herauszufinden, wie der Ist-Zustand aussieht und ob ein Baum überhaupt gefällt werden muss. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Baum oft gar nicht verschwinden muss, sondern nur eines baumerhaltenden Pflegeschnittes bedarf. Zu unseren Grundleistungen im Bereich der Baumfällung gehört die Einholung nötiger Genehmigungen, was mit vielen gesetzlichen und bürokratischen Bestimmungen verbunden ist. Erst danach kümmern wir uns um eine fachgerechte Fällung bzw. Abtragung Ihres Baumes.